Der Zunftrat besteht aus einer von der Zunftversammlung mit einfacher Mehrheit gewählten, begrenzten Zahl von Zunftmitgliedern. Die Begrenzung ist nicht zahlenmäßig festgelegt, sondern ergibt sich aus dem anfallenden Arbeitsumfang. Auf entsprechenden Antrag des Zunftrates können bei jeder Zunftversammlung weitere Zunfträte bestellt oder deren Zahl eingeschränkt werden. Der Zunftrat beschließt mit einfacher Mehrheit seine Anträge auf Aufnahme eines Mitgliedes zum Zunftrat. Der Zunftrat überprüft alle zwei Jahre die aktive Mitarbeit seiner Mitglieder. Erhält ein Zunftrat bei dieser Überprüfung nicht die notwendige Mehrheit scheidet er automatisch aus dem Zunftrat aus.
Der Zunftrat
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